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BETEILIGUNGSRECHTE

Lösungen entwickeln – Rechte sichern

Die Beteiligungsrechte von Arbeitnehmern in Betrieben sind der zweite Schwerpunkt der Kanzlei Kessler.

Hier stehen betriebsverfassungsrechtliche Fragen im Mittelpunkt, die die Rechte der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer ergänzen. Dabei werden die verschiedenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte frühzeitig einbezogen, um zukünftig tragfähige Lösungen zu entwickeln und bestehende Rechte zu sichern.

 

Betriebliche Lösungen

Alexander Kessler berät und vertritt betriebliche Interessenvertreter. Er entwickelt Strategien zur Vorbereitung und Durchführung von Beschluss- oder Einigungsstellenverfahren, wenn es beispielsweise um Arbeitszeitkonflikte oder die Beteiligung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen geht.

 

Schulungen

Als erfahrener Referent bietet Alexander Kessler Schulungen für Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen zu allen relevanten Themen an. Auf Anfrage informiert er in Inhouse-Seminaren über die rechtliche Situation und mögliche Vorgehensweisen bei aktuellen Fragestellungen.

 

Kanzlei Kessler    •    Salinenstraße 37    •    55543 Bad Kreuznach    •    Telefon: 0671.920 89 18    •    Fax: 0671.920 89 19    •    Mail:kontakt@kanzlei-kessler.de