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KOSTEN

Nur die eigenen Anwaltskosten

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren bestimmt das Gesetz, dass unabhängig vom Ausgang jede Partei nur die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Diese Regelung soll im Falle eines verlorenen Verfahrens den Arbeitnehmer schützen.

 

Rechtsschutz

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie prüfen, ob Kostendeckung für die anwaltliche Tätigkeit erfolgen kann.

 

Prozesskostenhilfe

Damit jeder Rechtssuchende gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann,  gibt es bei geringem Einkommen und/oder hohen Belastungen die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Weitere Voraussetzung ist, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Das Gericht kann, wenn das Vermögen des Rechtssuchenden es zulässt, eine Ratenzahlung festsetzen.

 

Kanzlei Kessler    •    Salinenstraße 37    •    55543 Bad Kreuznach    •    Telefon: 0671.920 89 18    •    Fax: 0671.920 89 19    •    Mail:kontakt@kanzlei-kessler.de