Verhan­deln Sie bei Konflik­ten mit Ihrem

Arbeit­ge­ber  immer auf Augenhöhe -

Mit Ihrem Fach­an­walt für Arbeitsrecht

Alex­an­der Kessler

Arbeits­recht­li­che Konflikte gibt es in bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­sen. Oft aber geht es dabei um eine Kündi­gung oder eine Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses durch einen Aufhe­bungs­ver­trag. In jedem Fall sind Verhand­lungs­ge­schick und Erfah­rung gefragt, um das beste Ergeb­nis für Sie zu erzielen.

Suchen Sie von Anfang an das persön­li­che Gespräch mit dem Fach­an­walt Ihres Vertrau­ens. So können Sie von der ersten Bera­tung an gleich die beste Stra­te­gie für sich finden – und am Ende oft mehr erreichen.

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Ich bin erst zufrie­den,
wenn Sie es sind

 

Arbeitnehmer­rechte dürfen nicht zur Dispo­si­tion stehen. Deshalb betreibe ich Arbeits­recht aus Über­zeu­gung und mit Passion. 

Als Fach­an­walt auf dem Gebiet des Arbeits­rechts setze ich mich konse­quent für die Rechte von Arbeit­neh­mern ein. Sowohl für Ihre persön­li­chen Rechte bei arbeits­recht­li­chen Konflik­ten im Betrieb wie auch für die Mitbe­stim­mungs­rechte von Betriebs­rä­ten. Bei Menschen mit Behin­de­run­gen über­nehme ich bei einer drohen­den Kündi­gung die Vertre­tung vor dem Inte­gra­ti­ons­amt. 

Schwer­punkt­mä­ßig bin ich gericht­lich tätig in Mainz, Bad Kreuz­nach, Wies­ba­den, Frank­furt am Main, Darm­stadt, Kaisers­lau­tern, Trier, Koblenz, Ludwigs­ha­fen Alzey und Worms. 

Alex­an­der Kess­ler
Kanz­lei für Arbeitsrecht

Top-Bewer­tun­gen und Referenzen

Eine unab­hän­gige Auswer­tung unse­rer Mandan­ten-Befra­gun­gen durch ABC Anwalts­Be­ra­tung Cosack hat ergeben:

> 97 Prozent der Mandan­ten würden die Kanz­lei Kess­ler wieder beauftragen
> 98 Prozent der Mandan­ten geben an, dass sich ihre Erwar­tun­gen erfüllt haben
> 98 Prozent der Mandan­ten würden die Kanz­lei Kess­ler weiterempfehlen