Kosten

Wir helfen Ihnen weiter

Kontak­tie­ren Sie uns früh­zei­tig, um das weitere Vorge­hen gemein­sam zu bespre­chen.

Wir sind tele­fo­nisch unter 0671.9208918 oder per E‑Mail kontakt@kanzlei-kessler einfach für Sie zu errei­chen.

 

Vergü­tung
In arbeits­ge­richt­li­chen Verfah­ren der ersten Instanz hat unab­hän­gig vom Ausgang jede Partei ihre Anwalts­kos­ten selbst zu tragen. Ob sich für Sie lohnt, ein Verfah­ren anzu­stre­ben, klären wir gleich zu Anfang beim Erst­ge­spräch. 

Wenn Sie rechts­schutz­ver­si­chert sind, unter­stüt­zen wir Sie gerne zu prüfen, ob auch Kosten für anwalt­li­che Bera­tung und Vertre­tung durch Ihre Versi­che­rung gedeckt sind. 

Wir klären darüber hinaus die Möglich­keit, ob Bera­tungs- und Prozess­kos­ten­hilfe in Anspruch genom­men werden kann.