Arbeitnehmer­rechte

Arbeits­recht ist Schutzrecht

für Arbeit­neh­mer

Infor­mie­ren Sie sich früh­zei­tig über Ihre Rechte. Bei arbeits­recht­li­chen Konflik­ten sind in der Regel Fris­ten einzu­hal­ten, um Ihre Ansprü­che geltend zu machen. 

Bei Konflik­ten mit dem Arbeit­ge­ber
Unsere Kanz­lei für Arbeits­recht unter­stützt Sie bei der gericht­li­chen Durch­set­zung Ihrer Rechte und auch bei einer mögli­chen außer­ge­richt­li­chen Verhand­lungs­lö­sung. Welches Vorge­hen in Ihrem Fall am besten ist, klären wir in einem ersten Gespräch. 

Bei drohen­dem Verlust des Arbeits­plat­zes
Eine Kündi­gung kann exis­tenz­be­dro­hend sein. Droht diese oder liegt sie bereits vor, bespricht Fach­an­walt Alex­an­der Kess­ler mit Ihnen die Ziel­set­zung. Soll der Arbeits­platz erhal­ten werden oder stre­ben Sie eine Been­di­gung mit einer Abfin­dung und/oder einer länge­ren Kündi­gungs­frist an? 

Stim­men Sie unver­züg­lich jeden Schritt mit Ihrem Fach­an­walt für Arbeits­recht ab. Ist die Kündi­gung erst einmal ausge­spro­chen, sind kurze Fris­ten zur Abwehr zu beach­ten (3‑Wo­chen-Klage­frist ab Zugang der Kündigung).

 

Eine klare Position