Arbeits­recht

Als Fach­an­walt für Arbeitsrecht

vertrete ich ausschließlich

die Inter­es­sen von ArbeitnehmerN

Mit Kompe­tenz und Enga­ge­ment – und aus Über­zeu­gung. Aus dieser eindeu­ti­gen Haltung und meinem detail­lier­ten Fach­wis­sen resul­tiert die beson­dere Quali­tät in der Bera­tung und Vertre­tung meiner Mandanten.

Zu den Mandan­ten der Kanz­lei für Arbeits­recht Alex­an­der Kess­ler zählen Arbei­ter, Ange­stellte bis in die Führungs­ebene sowie Betriebs­räte und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen. 

Alex­an­der Kess­ler ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeits­recht im Deut­schen Anwaltverein.

Ihre Rechte wahren