Rechte des Betriebsrats

Arbeitnehmer­rechte in den Betrieben

durch­set­zen und sichern

Unsere Kanz­lei berät und vertritt Betriebs­räte. Fach­an­walt für Arbeits­recht Alex­an­der Kess­ler entwi­ckelt Stra­te­gien zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung von Beschluss- oder Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren. Beispiels­weise wenn es um Arbeits­zeit­kon­flikte, die Betei­li­gung des Betriebsrats bei Betriebs­än­de­run­gen oder um Fragen der Mitbe­stim­mung geht. 

Dabei gilt es, den prozes­sual jeweils rich­ti­gen Weg zur Geltend­ma­chung der Betei­li­gungs­rechte des Betriebs­ra­tes und zur Wahrung der Rechte der Arbeit­neh­mer heraus­zu­ar­bei­ten. Ich vertrete den Betriebs­rat bei der Durch­set­zung der Arbeitnehmer­rechte, etwa bei der Verhand­lung einer Betriebs­ver­ein­ba­rung vor der Eini­gungs­stelle wie auch im Beschluss­ver­fah­ren vor dem Arbeitsgericht.

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Rechte sichern