Rechte des Betriebsrats
Arbeitnehmerrechte in den Betrieben
durchsetzen und sichern
Unsere Kanzlei berät und vertritt Betriebsräte. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Kessler entwickelt Strategien zur Vorbereitung und Durchführung von Beschluss- oder Einigungsstellenverfahren. Beispielsweise wenn es um Arbeitszeitkonflikte, die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen oder um Fragen der Mitbestimmung geht.
Dabei gilt es, den prozessual jeweils richtigen Weg zur Geltendmachung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates und zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer herauszuarbeiten. Ich vertrete den Betriebsrat bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte, etwa bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung vor der Einigungsstelle wie auch im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.